Stiftungsvermögen Eine Stiftung wird nach dem deutschen Stiftungsrecht durch zwei Elemente begründet: durch die Satzung, in der Ziel und Zweck sowie die Gremien und Regeln festgeschrieben sind, und durch die Zustiftung von Vermögenswerten. Die Satzung der Stiftung geistliches Leben legt Ziel und Zweck fest: „die finanzielle und ideelle Förderung der […]
Finanzen
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Auch eine Stiftung kann, wie ein gemeinnütziger Verein, durch Spenden unterstützt werden. Und sie kann dafür Spendenbescheinigungen ausstellen. Hiermit wollen wir auf die Möglichkeit hinweisen, die Arbeit unserer Stiftung durch Spenden zu unterstützen. Konto der Stiftung Geistliches Leben:Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank)IBAN DE17 3506 0190 1600 0690 19