STIFTUNG GEISTLICHES LEBEN Kirche ist der Ort, wo Gotteserfahrung vertieft und immer lebendiger wird (Roger Schütz, Communauté de Taizé)
Kirche ist der Ort, wo Gotteserfahrung vertieft und immer lebendiger wird (Roger Schütz, Communauté de Taizé)

Finanzen

Stiftungsvermögen

Eine Stiftung wird nach dem deutschen Stiftungsrecht durch zwei Elemente begründet:

  • durch die Satzung, in der Ziel und Zweck sowie die Gremien und Regeln festgeschrieben sind, und
  • durch die Zustiftung von Vermögenswerten.

Die Satzung der Stiftung geistliches Leben legt Ziel und Zweck fest: „die finanzielle und ideelle Förderung der geistlichen Gemeindeerneuerung der Kirche“.

Das Stiftungsvermögen stammt aus einer Zustiftung aus dem Privatvermögen der Eheleute Ingrid und Dr. Hans-Diether Reimer. Es betrug bei der Gründung im Jahre 1993 2,7  Mio. DM (dies entspricht 1,38 Mio. Euro).

Vermögensertrag

Das Vermögen wird nach ethisch und ökologisch nachhaltigen Kriterien durch die Stiftungsverwaltung angelegt und erwirtschaftet jährlich einen Ertrag. Aus diesem Ertrag werden die Projekte gefördert, die Jahrestagung finanziert und ein Inflationsausgleich geleistet. Angelehnt an die Inflationsrate wird ein Teil des Ertrags zur Erhöhung des Grundvermögens verwendet.

Seit der Gründung der Stiftung hat sich auf diese Weise das Vermögen auf 1,58 Mio. Euro erhöht (Erhöhung um 14,5 % bis zum Ende des Jahres 2020).

Projektförderungen

Gemäß dem Zweck der Stiftung wird der größte Teil des jährlichen Ertrags für die Förderung von Projekten zur geistlichen Erneuerung der Kirchen verwendet. Je nach dem weltweiten Zinsniveau schwankt diese Fördersumme zwischen 20 und 70 TEuro im Jahr.

Seit der Gründung hat die Stiftung kontinuierlich geistlich relevante Projekte gefördert. Die Gesamtfördersumme betrug zum Ende des Jahres 2019 bereits 1,38 Mio. €. Dies entspricht dem Vermögenswert, den die Eheleuten Reimer 1993 gestiftet haben. Mit anderen Worten: das komplette Vermögen bei Stiftungsbeginn wurde bereits einmal für Projektförderungen eingesetzt. Dennoch steht das Vermögen auch für die nächsten Jahrzehnte in voller Höhe (zuzüglich des Inflationsausgleiches) zur Förderung von geistlich relevanten Projekten zur Verfügung.

Spenden an die Stiftung

Wenn Sie die Ziele und Anliegen der Stiftung mittragen, können Sie durch Spenden die Fördermöglichkeiten erhöhen. Spenden werden ungeschmälert (zu 100 %) für die Förderung von Projekten im Sinne des Stiftungszweckes eingesetzt. Ihre Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Sie erhalten (ab einem Wert von 100 Euro) entsprechende Bescheinigungen.

Sie können dazu auch unsere Online-Spendenseite verwenden.

Zustiftungen an die Stiftung Geistliches Leben

Wenn Sie Ziel und Anliegen der Stiftung langfristig mittragen wollen, können Sie weiteres Vermögen zustiften. Steuerlich sind pro Person bis zu 1 Mio. Euro (über 10 Jahre) abzugsfähig vom Einkommen. Diese Zustiftungen sind dann durch die Stiftungsverwaltung ebenfalls dauerhaft im Wert zu erhalten. Der Ertrag wird langfristig für den Stiftungszweck verwendet.

Wenn Sie hierzu das Gespräch wünschen, wenden Sie sich bitte über die Geschäftsstelle an

  • Pfarrerin Helga Feige (stellvertr. Vorsitzende des Stiftungsrates) oder
  • Bertram Harendt (Mitglied des Stiftungsrates) oder
  • Brigitte Horneber (Geschäftsführerin).

Vererben als Möglichkeit der Zustiftung

Mit einem Testament, einem Vermächtnis oder einer Schenkung  können Sie das Anliegen der Stiftung Geistliches Leben unterstützen. Dankbarkeit über das Leben im Rückblick veranlasst manchen, einen Teil seines Vermögens für das Wachstum im Reich Gottes einzusetzen. Ein Testament hilft, diese Dinge zu regeln. Es empfiehlt sich, Dinge dann zu regeln, wenn man noch selbst dazu in der Lage ist.

Das Thema kann je nach persönlicher Situation komplex sein. Deshalb ist es empfehlenswert, einen Notar aufzusuchen und mit ihm diese Regelungen zu bedenken.

Wenn Sie Rat dazu wünschen, können Sie sich auch an die oben genannten Vertreter der Stiftung wenden.

Stiftungsaufsicht

Um die Gemeinnützigkeitsverpflichtung zu wahren, die korrekte Verwendung der Mittel zu sichern und die Geschäftsführung und Vermögensverwaltung zu überwachen, unterliegt die Stiftung Geistliches Leben der Stiftungsaufsicht durch die Evangelische Kirche in Bayern und durch den Freistaat Bayern.

Stiftungsrat und Geschäftsführung wenden seit vielen Jahren ehrenamtlich große Mühe auf und setzen sich persönlich dafür ein, dass der Zweck der Stiftung erfüllt wird, ein größtmöglicher Ertrag aus dem Vermögen zur Förderung der geistlichen Erneuerung eingesetzt wird und damit das Grundanliegen der Eheleute Reimer heute und auch in Zukunft erfüllt wird.

Spenden

Wenn Sie die Ziele und Anliegen der Stiftung mittragen, können Sie durch Spenden die Fördermöglichkeiten erhöhen. Spenden werden ungeschmälert (zu 100 %) […]